Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für geführte Oldtimer-, Youngtimer- und Motorradtouren von „just cruisin and easy ridin“
Inh. Gabriela Koppe Bloyd, Auf der Lind 11, 65529 Waldems-Esch
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen „just cruisin and easy ridin“ Inh. Gabriela Koppe Bloyd, Auf der Lind 11, 65529 Waldems-Esch, als Veranstalter und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB über die Teilnahme an geführten Touren mit eigenen oder von Dritten angemieteten Fahrzeugen oder Motorrädern.
(2) Maßgeblich ist die jeweils bei Vertragsschluss geltende Fassung dieser AGB.
(3) Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Organisation und Durchführung der jeweils gebuchten geführten Tour entsprechend der konkreten Leistungsbeschreibung auf der Website oder in der Buchungsbestätigung.
(2) Nicht geschuldet sind Leistungen, die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich als im Tourpreis enthalten bezeichnet sind. Dies betrifft insbesondere – soweit nicht anders ausgewiesen – Kosten für Kraftstoff, Hotel, Abendessen, alkoholische Getränke, An- und Abreise, Verwarnungs- oder Bußgelder, Abschleppkosten sowie individuelle Zusatzkosten des Teilnehmers.
(3) Angaben externer Leistungserbringer, insbesondere von Restaurants, Museen, Fährgesellschaften oder sonstigen Drittanbietern, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn „just cruisin and easy ridin“ sie ausdrücklich in die eigene Leistungsbeschreibung übernommen hat.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Touren auf der Website stellt noch kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(2) Mit Übersendung des ausgefüllten Anmeldeformulars oder mit einer sonstigen Buchungserklärung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Buchungsbestätigung durch „just cruisin and easy ridin“ zustande.
(3) „just cruisin and easy ridin“ ist berechtigt, Buchungsanfragen innerhalb angemessener Frist anzunehmen oder abzulehnen.
§ 4 Preise, Fälligkeit und Zahlungsverzug
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss ausgewiesenen Preise.
(2) Der Tourpreis wird mit Zugang der Rechnung und zu dem dort angegebenen Zahlungstermin fällig.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. „just cruisin and easy ridin“ ist zum Rücktritt oder zur Kündigung wegen Zahlungsverzugs erst berechtigt, wenn dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt wurde, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich.
§ 5 Teilnahmevoraussetzungen und Pflichten des Kunden
(1) Teilnahmeberechtigt sind nur Personen und Fahrzeuge bzw. Motorräder, die die in der jeweiligen Tourbeschreibung genannten Voraussetzungen erfüllen. Soweit in der Tourbeschreibung nichts Abweichendes geregelt ist, gilt Folgendes:
a) Oldtimer müssen grundsätzlich eine Erstzulassung von vor mindestens 30 Jahren aufweisen;
b) Youngtimer müssen grundsätzlich eine Erstzulassung von 20 bis 30 Jahren aufweisen;
c) Motorräder können – vorbehaltlich abweichender Tourbeschreibung – unabhängig vom Baujahr zugelassen sein.
(2) Das eingesetzte Fahrzeug bzw. Motorrad muss sich in einem verkehrssicheren, technisch ordnungsgemäßen und den straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Zustand befinden. Der Kunde hat hierfür vor und während der Tour eigenverantwortlich Sorge zu tragen.
(3) Die Teilnahme hat grundsätzlich mit dem im Anmeldeformular benannten Fahrzeug oder Motorrad zu erfolgen. Ein Wechsel ist vor Tourbeginn anzuzeigen und bedarf der Zustimmung von „just cruisin and easy ridin“. Die Zustimmung darf nur aus sachlichem Grund verweigert werden.
(4) Den Sicherheitsanweisungen und organisatorischen Anordnungen des Veranstalters und der Tourguides ist Folge zu leisten, soweit diese rechtmäßig, sachgerecht und für die ordnungsgemäße Durchführung der Tour erforderlich sind.
(5) Vor Beginn der Tour findet ein verpflichtendes Briefing statt. Nimmt der Kunde hieran ohne berechtigten Grund nicht teil, kann „just cruisin and easy ridin“ die Teilnahme verweigern, sofern die sichere und ordnungsgemäße Durchführung der Tour andernfalls nicht gewährleistet ist.
§ 6 Besondere Streckenbedingungen
(1) Die Touren können über schmale, kurvenreiche, unebene oder steile Straßenabschnitte sowie über Strecken mit eingeschränkter Wendemöglichkeit führen. Die Strecken sind nicht barrierefrei.
(2) Soweit für einzelne Touren eine empfohlene oder maximal zulässige Fahrzeuglänge vorgesehen ist, ergibt sich dies aus der jeweiligen Tourbeschreibung.
§ 7 Leistungsänderungen
(1) „just cruisin and easy ridin“ ist berechtigt, nach Vertragsschluss notwendige Änderungen einzelner Tourleistungen vorzunehmen, wenn die Änderung nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wird, sachlich gerechtfertigt ist und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour nicht wesentlich beeinträchtigt.
(2) Dies gilt insbesondere für Änderungen des zeitlichen Ablaufs, einzelner Etappen, Routenabschnitte, Restaurants oder Besichtigungspunkte, wenn diese wegen Witterung, behördlicher Anordnung, Straßensperrungen, Streiks, Sicherheitsgründen, Ausfällen von Drittanbietern oder vergleichbaren Umständen erforderlich werden.
(3) Soweit möglich, wird „just cruisin and easy ridin“ den Kunden über wesentliche Änderungen unverzüglich informieren und eine gleichwertige Ersatzleistung anbieten. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 8 Rücktritt des Kunden vor Tourbeginn; Ersatzteilnehmer
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Tourbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform zu erklären.
(2) Tritt der Kunde vor Tourbeginn zurück, kann „just cruisin and easy ridin“ eine angemessene Entschädigung verlangen. Vorbehaltlich des Nachweises eines niedrigeren oder nicht entstandenen Schadens durch den Kunden sowie des Nachweises eines höheren konkreten Schadens durch „just cruisin and easy ridin“ gelten folgende pauschalierte Entschädigungen:
a) bis einschließlich 14 Tage vor Tourbeginn: kostenfrei;
b) 13 bis 7 Tage vor Tourbeginn: 20 % des Tourpreises;
c) 6 bis 3 Tage vor Tourbeginn: 50 % des Tourpreises;
d) ab 2 Tage vor Tourbeginn oder bei Nichterscheinen: 90 % des Tourpreises.
(3) Der Kunde ist berechtigt, bis spätestens 48 Stunden vor Tourbeginn in Textform einen geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dessen Teilnahme den in der Tourbeschreibung genannten Voraussetzungen entspricht und der Ersatzteilnehmer nicht aus sachlichem Grund abgelehnt werden kann. „just cruisin and easy ridin“ kann die durch den Teilnehmerwechsel tatsächlich entstehenden Mehrkosten in angemessenem Umfang verlangen.
§ 9 Fahrzeugausfall und vom Kunden zu vertretende Leistungshindernisse
(1) Die Betriebsbereitschaft und Einsatzfähigkeit des vom Kunden eingesetzten Fahrzeugs oder Motorrads fällt allein in dessen Risikosphäre.
(2) Fällt das Fahrzeug oder Motorrad vor oder während der Tour aus Gründen aus, die „just cruisin and easy ridin“ nicht zu vertreten hat, besteht kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung des Tourpreises für nicht in Anspruch genommene Leistungen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt, soweit der Ausfall auf eine Pflichtverletzung von „just cruisin and easy ridin“ zurückzuführen ist.
(3) Kann ein Fahrzeug oder Motorrad während der Tour nicht wieder fahrbereit gemacht werden, obliegen die weiteren Maßnahmen einschließlich Bergung, Abschleppen, Rücktransport, Unterbringung und sonstiger Folgekosten dem Kunden bzw. Fahrzeughalter. Dies gilt nicht, soweit „just cruisin and easy ridin“ die Ursache des Ausfalls zu vertreten hat.
(4) „just cruisin and easy ridin“ kann nach eigenem Ermessen die Teilnahme mit einem Ersatzfahrzeug zulassen; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
§ 10 Rücktritt oder Kündigung durch „just cruisin and easy ridin“
(1) „just cruisin and easy ridin“ kann bis spätestens 7 Tage vor Tourbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der jeweiligen Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und der Kunde hierüber unverzüglich informiert wird. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
(2) Ferner kann „just cruisin and easy ridin“ vor oder während der Tour vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen, wenn die Durchführung der Tour aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Fall werden nicht erbrachte Leistungen erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
(3) „just cruisin and easy ridin“ kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn der Kunde trotz Abmahnung nachhaltig gegen vertragliche Pflichten verstößt oder den Ablauf der Tour erheblich stört oder gefährdet. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn die Pflichtverletzung so schwer wiegt, dass eine sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält „just cruisin and easy ridin“ den Anspruch auf den Tourpreis; ersparte Aufwendungen und anderweitige Erwerbe sind anzurechnen.
§ 11 Kein Widerrufsrecht bei Freizeitbetätigungen mit festem Termin
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Verträgen über Freizeitbetätigungen nicht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Die von „just cruisin and easy ridin“ angebotenen Touren werden regelmäßig für einen konkret bestimmten Termin oder Zeitraum gebucht. Ein Widerrufsrecht besteht daher insoweit nicht.
§ 12 Mängelanzeige und Rechte bei Mängeln
(1) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel der vertraglichen Leistung unverzüglich gegenüber „just cruisin and easy ridin“ oder dem eingesetzten Tourguide anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
(2) Unterlässt der Kunde die Anzeige schuldhaft, sind Ansprüche insoweit ausgeschlossen, als „just cruisin and easy ridin“ infolge der unterbliebenen Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte.
(3) Im Übrigen richten sich die Rechte des Kunden bei Mängeln nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Haftung
(1) „just cruisin and easy ridin“ haftet unbeschränkt
a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
b) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
d) in allen sonstigen Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von „just cruisin and easy ridin“ auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
(4) Soweit Leistungen von eindeutig als fremd vermittelten Drittanbietern erbracht werden, haftet „just cruisin and easy ridin“ für deren Leistungserbringung nicht, sofern und soweit diese Leistungen nicht eigene vertragliche Hauptleistungspflichten von „just cruisin and easy ridin“ sind und kein Auswahl- oder Organisationsverschulden vorliegt.
(5) Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugen, Motorrädern, Gepäck oder sonstigen eingebrachten Sachen haftet „just cruisin and easy ridin“ nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze.
(6) Die Verantwortlichkeit des Kunden für die sichere Führung seines Fahrzeugs oder Motorrads sowie für die Einhaltung aller straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften bleibt unberührt. Verwarnungs-, Bußgeld- oder sonstige Sanktionen, die auf dem Verhalten des Kunden beruhen, trägt ausschließlich der Kunde selbst.
§ 14 Bild- und Videoaufnahmen
(1) Während der Tour können Bild- und Videoaufnahmen zu Zwecken der Veranstaltungsdokumentation und der Nachbereitung erstellt werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung von „just cruisin and easy ridin“.
(2) Eine Veröffentlichung oder werbliche Nutzung von Bild- oder Videoaufnahmen, auf denen Teilnehmer erkennbar abgebildet sind, erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflichen Einwilligung, soweit keine andere gesetzliche Erlaubnis eingreift.
(3) Der Widerruf einer Einwilligung berührt die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht.
§ 15 Verjährung
Ansprüche des Kunden verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 16 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Für Klagen des Kunden gegen „just cruisin and easy ridin“ gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Für Klagen von „just cruisin and easy ridin“ gegen den Kunden gilt ebenfalls der gesetzliche Gerichtsstand, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
§ 17 Salvatorische Bestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
